Prüfungsordnung
Hier finden sich die Magisterprüfungsordnung für Sprachwissenschaft, die allgemeine Magisterprüfungsordnung, ein Merkblatt für Examenskandidaten und die Habilitationsordnung
Magisterprüfungsordnung Sprachwissenschaft (Haupt- und Nebenfach)
Teil B: Fachspezifische Bestimmungen
1. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen
1.1. Hauptfach mit Schwerpunkt "Indogermanistik"
1.1.1. Zwischenprüfung
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind vorzulegen:
Nachweis über die Teilnahme an je einer "Einführung in die Indogermanistik" und die "Allgemeine Sprachwissenschaft" (TS)
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an vier Proseminaren, davon mindestens eines aus dem Bereich der "Allgemeine Sprachwissenschaft" (LS)
1.1.2. Magisterprüfung
Für die Zulassung zur Prüfung sind zu erbringen:
Nachweis über die Teilnahme an je einer "Einführung in die Indogermanistik" und die "Allgemeine Sprachwissenschaft" (TS)
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an vier Proseminaren, davon mindestens eines aus dem Bereich der "Allgemeine Sprachwissenschaft" (LS)
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an drei Hauptseminare (LS)
1.2. Hauptfach mit Schwerpunkt "Allgemeine Sprachwissenschaft"
1.2.1. Zwischenprüfung
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind vorzulegen:
Nachweis über die Teilnahme an je einer "Einführung in die Indogermanistik" und die "Allgemeine Sprachwissenschaft" Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an vier Proseminaren, davon mindestens eines aus dem Bereich der "Indogermanistik".
1.2.2.Magisterprüfung
Für die Zulassung zur Prüfung sind zu erbringen:
Nachweis über die Teilnahme an je einer "Einführung in die Indogermanistik" und die "Allgemeine Sprachwissenschft" (TS)
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an vier Proseminaren, davon mindestens eines aus dem Bereich der "Indogermanistik" (LS)
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an drei Hauptseminaren (LS)
1.3. Nebenfach
1.3.1. Zwischenprüfung
Für die Zulassung zur Prüfung sind vorzulegen:
Nachweis über die Teilnahme an je einer "Einführung in die Indogermanistik" und die "Allgemeine Sprachwissenschft" (TS) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren
1.3.2. Magisterprüfung
Für die Zulassung zur Prüfung sind vorzulegen:
Nachweis über die Teilnahme an je einer "Einführung in die Indogermanistik" und die "Allgemeine Sprachwissenschft" (TS) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren (LS) und zwei Hauptseminaren (LS)
2. Inhalt und Durchführung der Prüfungen
2.1. Inhalt
2.1.1. Hauptfach mit Schwerpunkt "Indogermanistik"
a) Zwischenprüfung
In der Zwischenprüfung soll der Studierende in einer schriftlichen Prüfung nachweisen, daß er über die notwendigen wissenschaftlichen und praktischen Grundlagenkenntnisse in der Historischen Grammatik einer Einzelsprache (Übersetzung eines Textes und sprachhistorischer Kommentar) verfügt und die Methoden der historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft (Deduzierung von Sprachwandelphänomenen aus vorgegebenen Material) beherrst sowie in der mündlichen Prüfung seine Kenntnisse im Fach und der Allgemeinen Sprachwissenschaft und seine Vertrautheit mit der historischen Grammatik des Lateinischen, Griechischen oder Altindischen unter Beweis stellen.
b)Magisterprüfung
In der Magisterprüfung soll der Studierende in der Klausur zur Historischen Grammatik und Philologie einer indogermanischen Sprache den Beweis erbringen, daß er in der Lage ist, einen von zwei zur Wahl gestellten Texten sprachhistorisch und sprachvergleichend zu interpretieren und in der Indogermanischen Grammatik eines von zwei zur Wahl gestellten Themen zu bearbeiten. Die mündliche Prüfung zur "Synchronen und historischen Grammatik" soll die Kenntnisse in mindestens zwei indogermanischen Sprachen, die verschiedenen Gruppen angehören (darunter Latein, Altgriechisch oder Altindisch) sowie zweier weiterer Sprachen, darunter einer baltischen oder keltischen Sprache, nachweisen.
2.1.2. Hauptfach mit Schwerpunkt "Allgemeine Sprachwissenschaft"
a) Zwischenprüfung
In der Zwischenprüfung soll der Studierende in einer schriftlichen Prüfung nachweisen, daß er über die notwendigen wissenschaftlichen und praktischen Grundlagenkenntnisse in der Phonetik/Phonologie, Morphologie und Syntax verfügt (Darstellungen von Problemstellungen und Lösungsversuchen anhand vorgegebenen Materials). In der mündlichen Prüfung werden seine Kenntnisse in drei vom Kandidaten anzugebenen Gebieten - mindestens eines davon je aus dem Bereich "Indogermanistik" und "Allgemeine Sprachwissenschaft" - überprüft. Er soll seine Vertrautheit mit den wichtigsten allgemein-sprachwissenschaftlichen Schulen und Methoden des 20. Jahrhunderts unter Beweis stellen.
b) Magisterprüfung
In der Magisterprüfung soll der Studierende in einer schriftlichen Prüfung nachweisen, daß er über die notwendigen wissenschaftlichen und praktischen Grundlagenkenntnisse in der Grammatik (Phonetik/Phonologie, Morphologie, Syntax), Semantik und Pragmatik verfügt. Er kann zwischen drei von vier Themen wählen. In der mündlichen Prüfung soll er seine Kenntnisse in der Angewandten Sprachwissenschaft (Sozio-, Psycholinguistik oder Übersetzungswissenschaft) und in Geschichte der Allgemeinen Sprachwissenschaft (wichtigste sprachwissenschaftliche Schulen und Methoden des 19. und 20. Jahrhunderts) nachweisen.
2.1.3. Nebenfach (Schwerpunkt "Indogermanistik")
a) Zwischenprüfung
In der Zwischenprüfung soll der Studierende in einer mündlichen Prüfung zur "Synchronen und historischen Grammatik" seine Kenntnisse in mindestens zwei indogermanischen Sprachen, die nicht einer Gruppe angehören (darunter Latein, Altgriechisch oder Altindisch) sowie seine Methodenkenntniss der "Allgemeinen Sprachwissenschaft" nachweisen.
b)Magisterprüfung
In einer schriftlichen Prüfung ist vom Studierenden nachzuweisen, daß er über die notwendigen Kenntnisse in der Historischen Grammatik einer Einzelsprache (Übersetzung eines Textes und sprachhistorischer Kommentar) verfügt. In der mündlichen Prüfung sind sowohl Kenntnisse im Fach und der Allgemeinen Sprachwissenschaft als auch Vertrautheit mir der historischen Grammatik einer indogermanischen Sprache unter Beweis zu stellen.
2.1.4.Nebenfach (Schwerpunkt "Allgemeine Sprachwissenschaft")
a)Zwischenprüfung
In der Zwischenprüfung soll der Studierende in einer mündlichen Prüfung zur "Geschichte der Allgemeinen Sprachwissenschaft sowohl seine Vertrautheit mit den wichtigsten allgemein-sprachwissenschaftlichen Schulen und Methoden des 19. und 20. Jahrhunderts unter Beweis stellen, als auch über die wichtigsten Problemstellungen und Methoden der "Indogermanistik" referieren können.
b)Magisterprüfung
In der Magisterprüfung soll der Studierende in einer schriftlichen Prüfung nachweisen, daß er über die notwendigen wissenschaftlichen und praktischen Grundlagenkenntnisse in der Phonetik/Phonologie, Morphologie und Syntax verfügt (Darstellungen von Problemstellungen und Lösungsversuchen anhand vorgegebenen Materials). In der mündlichen Prüfung soll er seine grundlegenden Kenntnisse in der Indogermanistik und der Allgemeinen Sprachwissenschaft sowie seine Vertrautheit mit den wichtigsten sprachwissenschaftlichen Schulen und Methoden des 20. Jahrhunderts nachweisen.
2.2. Durchführung
2.2.1. Zwischenprüfung
Die Hauptfachstudierenden absolvieren in der Regel nach vier Semestern Studium in der vorlesungsfreien Zeit eine schriftliche Prüfung. Die Dauer dieser Klausur beträgt 180 Minuten (3 Zeitstunden). Die mündlichen Prüfungen dauern jeweils 30 Minuten (HF und NF).
2.2.2. Magisterprüfung
Die Magisterprüfung besteht aus drei Teilen, die in folgender Reihenfolge zu absolvieren sind:
1. Magisterarbeit
Die Magisterarbeit darf nur dann im Fach "Indogermanistik" oder "Allgemeine Sprachwissenschaft" geschrieben werden, wenn dieses im Hauptstudium als erstes Hauptfach studiert wird.
2. Klausur
In der Regel nach Abschluß des achten Semesters schreiben die Studierenden des Haupt- und des Nebenfaches eine Klausur, deren Dauer 240 Minuten (vier Zeitstunden) im Hauptfach und 120 Minuten (zwei Zeitstunden) im Nebenfach beträgt.
3. Mündliche Prüfung
In der Regel nach Abschluß des achten Semesters absolvieren die Studierenden im Hauptfach eine Komplexprüfung, deren Dauer 60 Minuten im Hauptfach und 30 Minuten im Nebenfach beträgt. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur und die Magisterarbeit mit positivem Ergebnis abgeschlossen hat.