Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Startbild Indogermanistik

Weiteres

Login für Redakteure

Studienordnung

Studienordnung Sprachwissenschaft

§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom .... Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Haupt- und Nebenfach Sprachwissenschaft. Das Fach Sprachwissenschaft kann mit zwei verschiedenen Schwerpunkten studiert werden: Indogermanistik bzw. Allgemeine Sprachwissenschaft.

§ 2 Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten
(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
(2) Die Kenntnis des Englischen sowie einer weiteren Fremdsprache wird dringend empfohlen.

§ 3 Studienbeginn
Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt jeweils zu Beginn des Winter- und des Sommersemesters.

§ 4 Studienfachkombinationen
(1) Das Studienfach Sprachwissenschaft im Hauptfach ist nicht kombinierbar mit dem Studienfach Germanistische Sprachwissenschaft im Hauptfach. Ansonsten ist das Fach mit allen anderen an der Martin-Luther-Universität angebotenen Magisterfächern kombinierbar.
(2) Nach vorheriger Absprache können Leistungs- und Teilnahmescheine anderer Studiengänge (Fächer) anerkannt werden, wenn ein nachweislicher fachspezifischer Bezug zum Lehrgebiet des Faches Sprachwissenschaft vorhanden ist.
(3) Erworbene Studienleistungen dürfen nur in einem Fach angerechnet werden.

§ 5 Studienziele
(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert werden. Diese Fähigkeiten eröffnet Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränkten fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.
(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, erste Erfahrungen und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten. Das Grundstudium gibt den Studierenden die Voraussetzungen an die Hand, die beiden Teildisziplinen "Indogermanistik" und "Allgemeine Sprachwissenschaft" gemeinsamen methodischen Grundlagen und Arbeitstechniken sich anzueignen und je nach Interesse die eine oder die andere schwerpunktmäßig zu betreiben.
(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen "Indogermanistik" und "Allgemeine Sprachwissenschaft" des Faches Sprachwissenschaft, sowie die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten über die vielfältigen historischen, sozialen und strukturellen Aspekte der Sprache.
(4) Im Hauptfach sollen die Studierenden darüber hinaus Kenntnisse in mindestens einer weiteren für das Fach relevanten nicht-indoeuropäischen Sprache (z.B. Arabisch, Hebräisch, Japanisch)im Umfang von 4 SWS erwerben.

§ 6 StudieninhalteDas Studium umfasst folgende Bereiche:
(A) Im Studienschwerpunkt "Indogermanistik" die Geschichte der indoeuropäischen Einzelsprachen, vor allem der ältesten jeweils dokumentierten Sprachstufen. Von herausragender Bedeutung sind hier Altindisch, Altgriechisch und Latein, weitere wichtige Sprachen und Sprachgruppen sind Altpersisch, Avestisch, Tocharisch, Hethitisch, Armenisch, Albanisch, sowie die keltischen, germanischen, baltischen und slawischen Sprachen. Im Laufe des Studiums sollen fundierte Kenntnisse in historischer Phonologie und Morphologie dreier altindoeuropäischen Sprachen (darunter des Lateinischen und Altindischen oder Altgriechischen) erworben werden sowie vertiefte Kenntnisse in zwei weiteren altindoeuropäischen Sprachen. Darüberhinaus wird Vertrautheit mit allgemein-indogermanistischen Themen (Rekonstruktion, Kultur der Indogermanen) sowie der Historisch-Vergleichenden Sprachwissenschaft erwartet.
(B) Im Studienschwerpunkt "Allgemeine Sprachwissenschaft" die Prinzipien der Gestalt, Verwendung und Veränderung von Sprache. Besondere Bedeutung kommen hier den Teilbereichen Grammatik (Phonetik / Phonologie, Morphologie, Syntax) und Typologie, Lexikologie, Pragmatik sowie Soziolinguistik und Angewandte Sprachwissenschaft zu. Dabei ist einerseits die Kenntnis verschiedener Sprachen vonnöten, andererseits ein Verständnis der vor allem in neuerer Zeit entwickelten Modelle für die Beschreibung sprachlicher Phänomene.

§ 7 Lehrveranstaltungsformen(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:
Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.
Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik des Faches vertraut zu machen. Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende im Grundstudium bestimmt.
Seminare (S) und Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind für Studierende im Hauptstudium gedacht, während Seminare auch von Studierenden im Grundstudium besucht werden können.
Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.
Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Promovenden, Promovendinneen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.
(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden. (3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestanteile des Studiums.

Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

   * Vertiefung vorhandener Schwerpunkte,
   * Erarbeitung zusätzlicher Kenntnisse,
   * Erarbeitung fachübergreifender und interdisziplinärer Aspekte.

§ 8 Aufbau des Studiums(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluß der Magisterprüfung beträgt neun Semester.
(2) Grundstudium (Haupt- und Nebenfach): 1. bis 4. Semester

Hauptfach: 36 SWS Nebenfach: 18 SWS
4 SWS Latein 2 SWS Latein
4 SWS Altgriechisch 2 SWS Altgriechisch
2 SWS Gotisch 2 SWS Gotisch
8 SWS Altindisch 2 SWS Altindisch
4 SWS Eine weitere idg. Sprache nach Belieben (anatolische Sprachen etc.) 2 SWS Eine weitere idg. Sprache nach Belieben
2 SWS Nicht-Idg. Sprache ---
2 SWS Einführung Indogermanistik 2 SWS Einführung Indogermanistik
2 SWS Einführung Rekonstruktion 2 SWS Einführung Rekonstruktion
2 SWS Übung Sprachrekonstruktion ---
2 SWS Einführung Sprachwandel 2 SWS Einführung Sprachwandel
2 SWS Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft 2 SWS Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft
2 SWS Methoden der Allgemeinen Sprachwissenschaft ---


Studienschwerpunkt Allgemeine Sprachwissenschaft (Studienplan)
Hauptfach: 36 SWS Nebenfach: 18 SWS
2 SWS Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft 2 SWS Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft
2 SWS Einführung in die Indogermanistik 2 SWS Einführung in die Indogermanistik ---
2 SWS Einführung Phonetik/ Phonologie 2 SWS Einführung Phonetik/ Phonologie
2 SWS Morphologie 2 SWS Morphologie
4 SWS Syntax 2 SWS Syntax
2 SWS Semantik / Lexikologie ---
2 SWS Grammatikalisierung / Typologie 2 SWS Grammatikalisierung / Typologie
4 SWS Pragmatik 2 SWS Pragmatik
2 SWS Sprachkontaktforschung ---
2 SWS Soziolinguistik/ Psycholinguistik 2 SWS Soziolinguistik
2 SWS Prinzipien der Sprachentwicklung 2 SWS Prinzipien der Sprachentwicklung
6 SWS Spracherwerb ---
4 SWS Erwerb einer nicht-idg. Sprache 2SWS Erwerb einer nicht-idg. Sprache

(3) Hauptstudium (Haupt- und Nebenfach): 5. bis 9. Semester
Aus technischen Gründen wird der Studienplan des Hauptstudiums (§ 8) erst innerhalb der nächsten Wochen eingestellt.

§ 9 Leistungsanforderungen
(1) Formen des Leistungsnachweises sind:

   * Klausuren
   * schriftliche Hausarbeiten
   * Seminarvorträge (Referate)
   * mündliche Leistungskontrollen
   * Teilnahmebescheinigungen

(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter oder der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

Zum Seitenanfang